(ARR-Tabellenanwendung)
1. Überleitung in die AVR-Württemberg – Erstes Buch –
Die Stufenzuordnung der überzuleitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. §§ 6 und 7 AVR-Wü/II in der nach § 4 AVR-Wü/II bestimmten Entgeltgruppe erfolgt zum 1. Januar 2009 zunächst auf der Grundlage der bis 31. Dezember 2007 geltenden Tabellen des TVöD.
Im unmittelbaren Anschluss daran ist sodann die Erhöhung der Entgelte gemäß Ziff. 2 durchzuführen.
2. Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. Januar 2009
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe bzw. individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden ab 1. Januar 2009 um 50 Euro sowie anschließend um 3,1 v. H. erhöht.
3. Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. Juli 2009
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe bzw. individuellen Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü) werden ab 1. Juli 2009 um weitere 2,8 v. H. erhöht.
4. Stufenaufstiege
Die weiteren Stufenaufstiege gemäß §§ 6 und 7 AVR-Wü/II bleiben von den Erhöhungen nach den Ziffern 2 und 3 unberührt.
5. Sonderzahlung 2009
Der Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2009 vom 31. März 2008 findet keine Anwendung.