Regelung über einen Zuschuss zu den Kosten eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen nach § 2 Teil 1 AVR-Wü/I im Geltungsbereich der AVR-Württemberg – Erstes Buch –.

(2) Diese Regelung gilt auch für Personen, die unter den Geltungsbereich der Teile 4.1 bis 4.7 AVR-Württemberg – Erstes Buch – fallen.

§ 2 Zuschuss zu den Kosten eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr

(1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach § 1 Abs. 1 erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 25,00 Euro monatlich für die Nutzung von Jobtickets bzw. Abonnements des Öffentlichen Personennahverkehrs (z. B. Jobticket, Deutschlandticket, Firmenabo, Job Plus Abo sowie anderweitige Jahresabonnements, etc.).

(2) Personen nach § 1 Abs. 2 erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der vollständigen Kosten des jeweiligen Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr. Gegebenenfalls zustehende Ermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen.

§ 3 Bestandsschutz

Bereits bestehende dienstliche/betriebliche Regelungen, die einen höheren Zuschuss gewähren, bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Inkrafttreten und Laufzeit

Diese Regelung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Mit Ablauf des 30. Juni 2027 tritt diese Regelung außer Kraft.

Niederschriftserklärung der Arbeitsrechtlichen Kommission:

Soweit die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (VKA) entsprechende Regelungen vereinbaren, treten diese Regelungen an die Stelle der Regelung über einen Zuschuss zu den Kosten eines Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen.