ZRW 211)
Die Regelung Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wörnersberger Ankers, Christliches Lebenszentrum für junge Menschen e. V. – ZRW 21 – in der am 31. Dezember 2008 geltenden Fassung wird fortgeführt:
Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter des Wörnersberger Ankers, Christliches Lebenszentrum für junge Menschen e.V.
Inhalt, Abschluss und Beendigung der Arbeitsverträge der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wörnersberger Ankers, Christliches Lebenszentrum für junge Menschen e. V. richten sich mindestens nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen sind, in der jeweils gültigen Fassung der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie Württemberg – (AVR-Württemberg).
Die dienstvertraglichen Rechte und Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am 1. Oktober 2004 im Dienstverhältnis des Wörnersberger Ankers, Christliches Lebenszentrum für junge Menschen e. V. stehen, sind so zu behandeln, als ob die AVR-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung seit Beginn ihres Dienstverhältnisses in der Einrichtung gegolten hätten.
Inkrafttreten: 1. Oktober 2004.
1)Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz – Evangelische Landeskirche und Diakonie Württemberg – vom 26. Oktober 2005 (ARR 12/05)