§ 13 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

(1) Das Praktikumsverhältnis endet mit dem im Praktikantenvertrag vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Nach der Probezeit (§ 4) kann das Praktikumsverhältnis unbeschadet der gesetzlichen Kündigungsgründe nur gekündigt werden

a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

b) von der Praktikantin bzw. dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen.