Der Verein Berneuchener Haus e. V. wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften für das Jahr 2009 von der Verpflichtung, den Arbeitsverträgen mit den privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die AVR-Württemberg zugrunde zu legen, befreit.
§ 1 Jahressonderzahlung 2009
Abweichend von § 20 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 AVR-Wü/II beträgt der Bemessungssatz im Jahr 2009 in allen Entgeltgruppen 52,56 v. H.
§ 2 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen
Der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen ist bis zum 31. Dezember 2010 ausgeschlossen.
§ 3 Ausschuss für Wirtschaftsfragen
In Anlehnung an das Betriebsverfassungsgesetz wird ein Ausschuss für Wirtschaftsfragen gebildet. Nähere Einzelheiten werden in einer Dienstvereinbarung geregelt.
§ 4 Inkrafttreten
Datum des Inkrafttretens: 1. November 2009.