ARE 3 Regelung zur Bestandssicherung für den Verein Berneuchener Haus e.V., Sulz am Neckar, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens

Der Verein Berneuchener Haus e. V. wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften für das Jahr 2009 von der Verpflichtung, den Arbeitsverträgen mit den privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die AVR-Württemberg zugrunde zu legen, befreit.

§ 1 Jahressonderzahlung 2009

Abweichend von § 20 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b) i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 AVR-Wü/II beträgt der Bemessungssatz im Jahr 2009 in allen Entgeltgruppen 52,56 v. H.

§ 2 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Der Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen ist bis zum 31. Dezember 2010 ausgeschlossen.

§ 3 Ausschuss für Wirtschaftsfragen

In Anlehnung an das Betriebsverfassungsgesetz wird ein Ausschuss für Wirtschaftsfragen gebildet. Nähere Einzelheiten werden in einer Dienstvereinbarung geregelt.

§ 4 Inkrafttreten

Datum des Inkrafttretens: 1. November 2009.