§ 1 Geltungsbereich
Diese Arbeitsrechtliche Regelung gilt für alle privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Dienstverhältnis bei der Diakoneo Diak Schwäbisch Hall gGmbH beschäftigt sind.
§ 2 Fortgeltung der Anstellungsgrundlage
(1) Für die Arbeits- bzw. Ausbildungsverträgen der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Auszubildenden gelten die AVR-Württemberg – Erstes, Zweites und Fünftes Buch – in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – bzw. ihres Schlichtungsausschusses als Mindestinhalt fort.
(2) Darüber hinaus gelten die ergänzenden Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – bzw. ihres Schlichtungsausschusses.
(3) Darüberhinausgehende einzelvertragliche Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ansprüche aus betrieblicher Übung bleiben unberührt.
§ 3 Arbeits- bzw. Ausbildungsverträge
(1) Inhalt, Abschluss und Beendigung der Arbeits- bzw. Ausbildungsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Auszubildenden richten sich ab dem 1. Juli 2026 nach den AVR-Württemberg – Erstes, Zweites und Fünftes Buch – in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – bzw. ihres Schlichtungsausschusses
(2) Darüberhinausgehende einzelvertragliche Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ansprüche aus betrieblicher Übung bleiben unberührt.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Regelung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
