§ 1 Geltungsbereich
Diese Arbeitsrechtliche Regelung gilt für alle privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende, die in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis beim Evangelischen Schulwerk – Verband evangelischer Schulen in Baden-Württemberg e.V. beschäftigt sind.
§ 2 Fortgeltung der Anstellungsgrundlage
(1) Für die Arbeits- und Ausbildungsverträge privatrechtlich angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Auszubildenden gilt ab dem 1. Januar 2026 die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – bzw. ihres Schlichtungsausschusses als Mindestinhalt fort.
(2) Darüber hinausgehende einzelvertragliche Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ansprüche aus betrieblicher Übung bleiben unberührt.
§ 3 Arbeits- und Ausbildungsverträge
(1) Inhalt, Abschluss und Beendigung der Arbeits- und Ausbildungsverträge privatrechtlich angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Auszubildenden richten sich ab dem 1. Januar 2026 nach der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – bzw. ihres Schlichtungsausschusses.
(2) Darüber hinaus gelten die ergänzenden Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – bzw. ihres Schlichtungsausschusses.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
