Die AVR-Württemberg – Erstes Buch – gelten für alle Einrichtungen, die dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e. V. angeschlossen sind und die die Anwendung der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland – Kommunale Fassung – in der jeweiligen Fassung der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – (AVR-Württemberg) durch Dienstvereinbarung nach § 36a MVG bzw. mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienstvertraglich vereinbart haben bzw. vereinbaren.