Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Niederschriftserklärung zu § 34:
1Im Hinblick auf die notwendigen personalwirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Vorarbeiten für die Überleitung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AVR-Württemberg – Erstes Buch – sehen die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission
die Problematik einer fristgerechten Umsetzung der neuen Arbeitsrechtlichen Regelungen zum 1. Januar 2009. 2Sie bitten die Personal verwaltenden und Bezüge zahlenden Stellen, im Interesse der Beschäftigten gleichwohl eine zeitnahe Überleitung zu ermöglichen und die Zwischenzeit mit zu verrechnenden Abschlagszahlungen zu überbrücken.