§ 4 Probezeit

(1) Die ersten drei Monate des Praktikumsverhältnisses gelten als Probezeit, sofern nicht im Praktikumsvertrag auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder die Praktikantin bzw. der Praktikant im unmittelbaren Anschluss an ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. einen Bundesfreiwilligendienst bei derselben Dienstgeberin bzw. demselben Dienstgeber in das Praktikumsverhältnis übernommen wird.

(2) Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.