§ 7 Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.

Niederschriftserklärung der Arbeitsrechtlichen Kommission zu der Arbeitsrechtlichen Regelung für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum  (ZRW 8):

Soweit die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (VKA) entsprechende Regelungen vereinbaren, treten diese Regelungen gemäß den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – an die Stelle der Arbeitsrechtlichen Regelung für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum.