Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.
Niederschriftserklärung der Arbeitsrechtlichen Kommission zu der Arbeitsrechtlichen Regelung für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum (ZRW 8):
Soweit die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes (VKA) entsprechende Regelungen vereinbaren, treten diese Regelungen gemäß den Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg – an die Stelle der Arbeitsrechtlichen Regelung für Studierende an Hochschulen oder Universitäten im Pflichtpraktikum.